Erste-Hilfe und Sanitätswesen
Erste Hilfe Ausbildung bei uns ...
Neben den schwimmerischen Aspekten der Menschenrettung im Wasser wird der Bereich um die Erstversorgung von Notfallpatienten immer wichtiger, denn in der Regel sind die Wasserretter der DLRG die ersten Rettungskräfte vor Ort. Ergänzend zu der Ausbildung in Erster Hilfe, die jeder Rettungsschwimmer ab dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen Silber nachweisen muss, werden in der Sanitätsausbildung weitere wichtige Grundlagen in Theorie und Praxis für den Einsatz geschaffen, z.B.:
· im Wasserrettungsdienst
· bei der Absicherung in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung
· bei der sanitätsdienstlichen Absicherung von Großveranstaltungen
· im Katastrophenfall
· im eigenen häuslichen und beruflichen Umfeld
Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf die medizinische Ausbildung unserer Wasserretter und bieten ihnen die Möglichkeit zur Weiterbildung als Sanitätshelfer (SAN-A) und als Sanitäter (SAN-B).
Erste Hilfe sollte jeder leisten können, um im Notfall das Richtige tun zu können. Die Kurse richten sich nach den Empfehlungen der BAGEH und bestehen aus 9 Stunden (á 45 Minuten), die an einem Samstag abgehalten werden. Neben dem Anlegen von Verbänden, werden die Kenntnisse in der Herz-Lungen-Wiederbelebung vertieft und alle Arten von möglichen Verletzungen sowie ihre Behandlung aufgezeigt.
Weiterhin können wir Ihnen anbieten:
- EH-Kurse für Betreuungseinrichtungen (BG zertifiziert)
- EH Kurse für Erste-Hilfe am Kind (BG zertifiziert)
- EH Kurse mit inhaltichen Anpassungen nach Ihren Wünschen (ohne Zertifizierung)
- Ersthelferkurse
Bei uns lernen Sie Erste Hilfe erwachsenengerecht, mit Übungen und Rollenspielen, in guter Atmosphäre mit maximal 8 Teilnehmern.
Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird nach regelmäßiger Teilnahme bescheinigt. Die Teilnahmebescheinigung dieses Kurses ist u.a. Voraussetzung für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und/oder in Gold sowie zum Erwerb eines Führerscheins. Außerdem sind unsere Erste Hilfe Ausbildungen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften (BGG 948) anerkannt und können bei Arbeitgebern auch als betrieblicher Ersthelfer hinterlegt werden.